Beratung bei Neubauvorhaben



Bauherr

sachlich objektiv

Baufirma

Es ist schon erstaunlich, wie unterschiedlich die Auffassungen hinsichtlich des vertraglich Vereinbarten sein können.

Damit die Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit möglichst gering ausfällt, beraten wir Sie baufachlich


Während der Bauphase bieten wir zur frühzeitigen Erkennung von Baufehlern und Vermeidung von Fehlern



Beratung zu Bauweisen und Baustoffen

Typischerweise preist jeder Anbieter die Vorteile seiner Produkte an, sagt aber wenig zu deren Nachteilen. Entsprechend kompliziert ist es, aus dem Angebot und den Werbebroschüren die sinnvollsten Bauweisen und Baustoffe herauszulesen.
Vielleicht haben auch Sie schon erfahren: Je mehr Anbieter man fragt, desto verwirrter ist man.

Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten, indem wir



Für weitere Information und zur Beantwortung Ihrer Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Beratung zur Vertragsgestaltung und über Vertragsinhalte

In der Vertragsgestaltung von Neubauobjekten stecken eine Vielzahl von Details, die dem Bauherren oftmals nicht verständlich und deren Konsequenzen ihnen nicht bewusst sind. Fast regelmäßig sind in Bauverträgen Kleinigkeiten bis ins letzte Detail beschrieben, während entscheidende Dinge – bei denen auftretende Fehler gar nicht oder kaum noch zu korrigieren sind – mit nichtssagenden Floskeln abgehakt sind.
Typische Konsequenzen ungenügender Beschreibungen sind z. B. nicht frostfreie Fundamentgründungen und feuchte Keller- und Mauerwerkssockel.
Kommt es später zu Streitigkeiten, ist die Überraschung groß und meist sehr teuer.
Aus Erfahrung als regelmäßig von Gerichte mit Schadensgutachten beauftragter Sachverständiger kennt Dipl.-Ing. Christiansen etliche Beispiele hierfür – viele davon existenzbedrohend für die Bauherren, weil Planer oder Ausführende in Konkurs gingen.

Der Bauvertrag ist sowohl für die Auftraggeber- als auch die Auftragnehmerseite in gleicher Weise gültig, unabhängig vom ‚Kräftegleichgewicht’ der Vertragspartner. Daher sollte im Vertrag akribisch genau beschrieben sein, was Sie als Ergebnis erwarten und wo irgend möglich Muster zur Festlegung von Toleranzgrenzen festgelegt werden. (Verweise auf Baunormen sind diesbezüglich meist nicht ausreichend.)
Es ist von entscheidender Wichtigkeit, wie genau und ausführlich Leistungen in Bauverträgen beschrieben werden, denn im Fall späterer Auseinandersetzungen gilt nur das tatsächlich nachweisbar Vereinbarte.
Zur Vorbeugung gegen ein Desaster bei Ihrem Bauabenteuer bietet das Bau-Sachverständigenbüro Christiansen an, Ihren Vertrag Punkt für Punkt mit Ihnen durchzugehen, Ihnen dessen Inhalt zu erklären und Verbesserungen aus baufachlicher Sicht aufzuzeigen.
Der Aufwand im Hinblick auf die Baukosten spielt nur eine untergeordnete Rolle und ist mit Sicherheit eine gute Investition.

Zudem ist unbedingt zu empfehlen, den Vertrag auch von einem Rechtsanwalt in rechtlicher Hinsicht prüfen zu lassen. Dem Notar ist jede Form der Beratung bezüglich des Vertragsinhalts gesetzlich untersagt. Seine Aufgabe ist nur, die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen niederzuschreiben und zu beglaubigen. Gern nenne ich Ihnen Anwaltskanzleien, in denen Sie von kompetenten Juristen betreut werden.


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Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Leider lehrt die Berufserfahrung, dass Sachverständige – wenn überhaupt – erst zur Bauabnahme in das Geschehen auf der Baustelle eingebunden und mit der Beratung beauftragt werden — oder gar erst unmittelbar vor Ablauf der Gewährleistungsfristen.

Die Fehlerquellen mit den gravierendsten Auswirkungen sind dann jedoch nicht mehr sichtbar, und häufig lässt sich nur noch feststellen, ob die optischen Anforderungen und Vereinbarungen eingehalten sind.
Werden später Baufehler festgestellt, so ist der Streit mit den hierfür Verantwortlichen meist vorprogrammiert, da deren Behebung im nachhinein meist teuer wird.

Die vernünftige Qualitätsüberwachung setzt viel früher ein!
Für jeden Bauabschnitt sollten dafür feste Termine festgesetzt werden, das ist wesentlich wichtiger als erst zur Bauabnahme. Davon hängen nämlich die im Bauvertrag mit den ausführenden Baufirmen festgeschriebenen Fälligkeiten von Abschlagszahlungen ab.
Als Termine sollten je nach Objekt festgelegt werden:

Aufbringung der 3. Keller-Abdichtung
Bei diesem Neubauvorhaben wurde die Keller-Außenabsperrung erst nach Einschalten des Sachverständigen dicht, der eine 3. (!) Freilegung der Wände veranlasste.
  1. Der Tag, an dem die Sohlplatte betoniert wird
  2. Bei Errichtung des Kellers als
    • weiße Wanne: der Tag, an dem die innere Wandschalung aufgestellt wird
    • schwarze Wanne und / oder Herstellung einer Dränanlage: der Tag, vor dem die Erdanschüttung vorgesehen ist
  3. Der Beginn der Verblend-Vermauerung bzw. des Außenputzauftrags
  4. Zur Fertigstellung des Rohbaus, unmittelbar vor Beginn des Ausbaus
  5. Zur Abnahme nach erfolgter Fertigstellung

Der erfahrungsgemäß wichtigste Termin ist die Überprüfung der Kellerabdichtung (Punkt 2.).



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