Schiedsgutachten


Die Einschaltung von Schiedgerichten oder Schlichtern ist bei Unstimmigkeiten zwischen Konzernen mittlerweile längst gängige Praxis, da eine Entscheidung hierdurch schneller, kostengünstiger und effizienter erzielt werden kann als bei einem Gerichtsprozess.

Bei Streitigkeiten über die Qualität von Bauleistungen hat Dipl.-Ing. Christiansen parteienneutral als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vielfach kompetent und kostengünstig auch im privaten Bereich als Schlichter helfen können.

Vorgehensweise

Zunächst wird zwischen den Parteien und dem Sachverständigen als Schlichter ein Vertrag geschlossen, in dem die strittigen Sachverhalte beschrieben sind und die Vereinbarung getroffen wird, dass sich die Parteien der Beurteilung des Sachverständigen unterwerfen.
Anschließend wird ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt, bei dem der Sachverständige die zur Beurteilung benötigten Feststellungen sowie die erforderlichen Untersuchungen vornimmt.
Schließlich wird in einem schriftlichen Gutachten (bzw. bei Vereinbarung der Erstattung eines mündlichen Gutachtens ein schriftliches Ergebnisprotokoll) verfasst, an dessen Ergebnis sich beide Parteien rechtskräftig auf Grund des geschlossenen Vertrages gebunden haben.

Das von Dipl.-Ing. Christiansen vorbereitete Vertragsformular (Schiedsgutachtervertrag.doc [319 KB]) für seine Beauftragung zur Erstellung eines Schiedsgutachtens steht zum Downloaden für Sie bereit.
In dem Formular sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Schiedsgutachten nochmals genau beschrieben, ferner sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen des Bau-Sachverständigenbüros Christiansen enthalten.

Zur praktischen Umsetzung können Sie diese Seiten gemeinsam mit der anderen Partei besprechen, ausfüllen und uns in 3facher Fassung – von beiden Parteien unterschrieben – zusenden.

Auch besteht die Möglichkeit, einen Juristen als Schlichter einzusetzen, der von den Parteien gemeinsam hierfür beauftragt wird. Der Sachverständige unterstützt diesen in diesem Fall bei der Klärung des bautechnischen Sachverhaltes.
Gern ist unser Büro bereit, Ihnen kompetente schlichtungs- und mediationserfahrene Juristen zu empfehlen.